Diese Internet-Seite ist ein: Online-Dienst.
Sie können sich auf dieser Internet-Seite bewerben.
Die Bewerbung ist für einen Platz oder einen Stand auf den großen Festen und Märkten in Bremen.
Das sind:
Dieser Online-Dienst ist für:
In diesem Text schreiben wir nur
die Wörter für Männer.
Zum
Beispiel: Schausteller.
Das kann man besser lesen.
Wir meinen damit auch:
Wie nutzt man den Online-Dienst?
Zu diesen 4 Themen müssen Sie Infos ausfüllen
Seite: Angaben zum Unternehmen
Seite: Zusammenfassung Ihrer Bewerbung
Was passiert nach der Bewerbung?
Prüfung von der Bewerbung und Entscheidung
Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache
Klicken Sie oben auf der Startseite auf das Feld: Hier starten.
Auf der nächsten Seite beginnen Sie mit der Anmeldung.
Sie haben 2
Möglichkeiten:
1. Haben Sie schon ein Servicekonto?
In dem Servicekonto stehen Infos über Sie und Ihre Firma.
Damit können
Sie sich bei allen Online-Diensten von Bremen anmelden.
Klicken Sie
auf: Mit Servicekonto bewerben.
Sie können sich
dann mit Ihrer E-Mail-Adresse und dem Passwort
vom Servicekonto
anmelden.
2. Sie haben kein Servicekonto?
Dann klicken Sie
auf: Ohne Servicekonto bewerben.
Sie kommen dann auf die Seite: Ihre Marktbewerbung.
Auf der Seite finden Sie eine Übersicht,
welche Infos Sie eintragen müssen.
Haben Sie sich schon einmal beworben?
Dann können Sie die alte
Bewerbung hochladen und bearbeiten.
Das geht auch ohne
Servicekonto.
Klicken Sie dafür auf: Vorlage hochladen.
Sie können sich auch ohne Vorlage bewerben.
Klicken Sie auf: Weiter.
1. Wir brauchen viele Infos
Die Infos heißen Daten.
Wir brauchen Ihre Erlaubnis,
dass wir
die Daten speichern und weitergeben dürfen.
Das ist die:
Einwilligung zur Datenverarbeitung.
2. Auf der nächsten Seite wählen Sie aus:
Für welches Fest oder
welchen Markt wollen Sie sich bewerben?
Das ist die Seite:
Auswahl Volksfest oder Jahrmarkt.
3. Auf der nächsten Seite füllen Sie ein Formular aus über sich und Ihre
Firma.
Zum Beispiel: Name und Adresse.
Das sind die:
Angaben zum Unternehmen.
4. Auf der nächsten Seite geben Sie Infos darüber:
Welchen Stand oder
welches Geschäft wollen Sie anmelden?
Das sind die: Angaben
zum Fahrgeschäft oder Stand.
In dem Formular gibt es viele Felder, die Sie ausfüllen müssen.
Das
sind die Pflichtfelder.
Sie erkennen ein Pflichtfeld am Stern: *
Haben Sie ein Pflichtfeld vergessen?
Dann sehen Sie beim Feld die
Info: Bitte ausfüllen.
Für einige Felder gibt es extra Infos, die das Feld erklären.
Bei
diesen Feldern steht ein: .
Ganz unten auf der Seite finden Sie einen Link: Erklärvideos.
In diesen Videos erklären wir die Bewerbung.
Alle
Videos haben Untertitel.
Sie müssen einige Infos als Dateien oder Fotos hochladen.
Zum Beispiel:
Sie können auch Fotos vom Handy hochladen.
Darauf können wir sehen,
wie Ihr Stand oder Geschäft aussieht.
Sie können die Dateien und Fotos auch später hochladen.
Dafür bekommen
Sie einen Link per E-Mail,
nachdem Sie Ihre Bewerbung abgeschickt
haben.
Darauf können wir sehen,
wie Ihr Stand oder Geschäft aussieht.
Haben Sie alle Pflichtfelder ausgefüllt?
Und haben Sie alle wichtigen
Dateien hochgeladen?
Dann finden Sie auf der letzten Seite von der
Bewerbung eine Übersicht.
Das ist die Zusammenfassung von allem,
was sie eingetragen haben.
Sie prüfen nochmal: Ist alles
richtig?
Dann klicken Sie auf: Bewerbung versenden.
Sie sehen auf der Internet-Seite die Bestätigung:
Ihre
Bewerbung wurde versendet.
Sie können ein PDF von der Bewerbung runterladen.
Dafür klicken Sie
auf dieses Zeichen:
Und Sie können die Bewerbung als Vorlage speichern.
Die Vorlage können
Sie nutzen,
wenn Sie sich das nächste Mal bewerben.
Klicken
Sie dafür unten auf das Feld:
Vorlage für spätere Bewerbung
speichern.
Dann prüft das Amt Ihre Bewerbung.
Das Amt heißt:
Die
Senatorin für Wirtschaft,
Häfen und Transformation
Referat 51 – Marktangelegenheiten
Das Amt meldet sich nach der Prüfung bei Ihnen
mit einem Anruf, einer E-Mail oder einem Brief.
Vielleicht hat das Amt
noch eine Frage.
Sie bekommen eine Info über die Zusage oder Absage von Ihrer Bewerbung.
Ganz unten auf der Startseite finden Sie diese Infos:
Text in Leichter Sprache: © Büro für Leichte Sprache, Lebenshilfe für
Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., 2023.
Bilder: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.,
Illustrator: Stefan Albers.
Jeder soll Internet-Seiten und Apps gut nutzen können.
Das soll so sein
für
alle Menschen.
Also zum Beispiel auch für
Darum sollen Internet-Seiten und Apps barrierefrei sein.
In diesem Text steht:
Was ist eine Erklärung zur
Barrierefreiheit?
Und wo können Sie sich beschweren,
Ab dem 23. September 2020 muss es so sein:
Öffentliche Stellen brauchen
für ihre
Internet-Seiten und Apps
eine Erklärung zur
Barrierefreiheit.
Das steht in der EU-Richtlinie
2016/2102.
EU-Richtlinien sind für alle Länder in der EU.
Die Länder
müssen
aus den Richtlinien eigene Gesetze und Verordnungen machen.
In
Deutschland heißt
die Verordnung BITV 2.0.
Auch Bremen muss sich an diese Verordnung
halten.
Öffentliche Stellen arbeiten für die Verwaltung von einem
Bundesland
oder von der Bundesregierung.
Öffentliche Stellen sind zum Beispiel
Das Finanzamt ist zum Beispiel eine öffentliche Stelle.
Öffentliche
Stellen sind
auch Einrichtungen,
die fast nur Geld vom Staat bekommen.
Zum
Beispiel:
Ein Supermarkt ist zum Beispiel keine öffentliche Stelle.
Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist ein Text.
Der Text ist
Wir schreiben hier aber immer nur kurz:
Internet-Seiten.
In der
Erklärung zur Barrierefreiheit steht:
Sie wollen die Internet-Seite nutzen.
Aber das geht
nicht,
weil es noch Barrieren gibt?
Dann können Sie
sich
beschweren.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht,
wo Sie sich
beschweren können.
Zum Beispiel:
Hier können Sie sich über Barrieren auf
dieser Webseite
beschweren:
E-Mail: Barrierefreiheit@wae.bremen.de
Sie können sich über diese Dinge beschweren:
Die öffentliche Stelle hat 2 Wochen Zeit,
um Ihnen eine Antwort zu
geben.
Dauert die Antwort länger als 2 Wochen?
Oder hilft Ihnen die
Antwort
nicht?
Dann können Sie sich bei dieser Stelle
beschweren:
Zentralstelle für barrierefreie
Informationstechnik
Teerhof
59
28199 Bremen
Telefon: 0421 361 181 87
Fax: 0421 496 181
81
E-Mail: office@lbb.bremen.de
Die Zentralstelle prüft Ihre Beschwerde.
Die Zentralstelle redet dann mit
der
öffentlichen Stelle.
Und die Zentralstelle gibt der öffentlichen Stelle
einen
Termin.
Bis zu diesem Termin müssen die Barrieren weg sein.
Hält sich
die
öffentliche Stelle nicht an den Termin?
Dann
kümmert sich
eine Schlichtungsstelle um den Streit.
Wichtig:
Sie müssen
nichts dafür bezahlen:
Dieser Text ist ein Info über die Erklärung zur
Barrierefreiheit.
Denn jeder soll wissen,
welche Rechte er oder sie
hat.
Nutzen Sie Internet-Seiten oder Apps von einer öffentlichen
Stelle?
Aber
es gibt Probleme mit der Barrierefreiheit?
Dann lesen Sie auch die
Erklärung zur Barrierefreiheit
auf der Internet-Seite
oder in
der App.
In der Erklärung sind Infos, wo Sie sich beschweren
können.
Sie
müssen sich zuerst bei der öffentlichen Stelle beschweren.
Erst dann kann
Ihnen
die Zentralstelle helfen.
Hier finden Sie die Erklärung zur Barrierefreiheit von dieser Internet-Seite.